Samstag, 28. November 2009

Weitere Spenden für den armen Anwalt

Dem Frührentner wurden weiter Kosten durch diese Verbrecher aufgebrummt.
Er hatte es gewagt sich beim Amtsgericht MG/Rheydt über die asoziale Vorgehensweise dieser Kanzlei zu beschweren. Möge das Geld und die Zinsen diesen kranken im Halse stecken bleiben. Die Konsequenzen werden folgen.


An RA Neikes
Konrad-Adenauer-Platz 2
41812 Erkelenz

Kostenfestsetzungsbeschluss 32 M 0295/09 AG Mönchengladbach / Rheydt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Überweisung wurde am 26.11.2009 um 12:37 Uhr durchgeführt.

Empfänger RA Neikes
Kontonummer des Empfängers 145553505
Kreditinstitut POSTBANK, KÖLN
BLZ 37010050
Betrag 40,11 €
Verwendungszweck 32 M 295/09 AG MG / Rheydt
Beckers / Dahmen

Die Zinsen und Auslagen von 7,27- Euro sind in der Überweisung enthalten.

Wir hoffen, dass die leidige Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Dienstag, 30. Juni 2009

Gerichtsvollzieher in der Klemme?

In der Zwangsvollstreckungssache Dahmen ./. Beckers DR II 977/09

Am 30.06.2009 kam der Gerichtsvollzieher um 10:00 zu dem Schuldner in die Privatwohnung um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Leider ohne den Pressesprecher der Gerichtsbarkeit, den er noch eine Stunde zuvor groß am Telefon ankündigte.

Nachdem der Schuldner den Gerichtsvollzieher freundlich begrüßt hatte und in sein Wohnzimmer eingeladen hat, wurde dem Gerichtsvollzieher D. Stürtz eine Überweisung von 1892,79 Euro auf das Konto des Rechtsanwaltes Stieve-Neikes aus Erkelenz vom 23.06.2009 vorgelegt. Warum dann trotzdem der Gerichtsvollzieher gekommen ist, wird gerade beim Amtsgericht Rheydt durch eine „Sofortige Beschwerde“ des Schuldners überprüft.

Dieses Geld stammte von einem Bürgen, der die damaligen Opfer der Heimerziehung schützt, der weitern Schaden an dem Schuldner zu verhindern weiß, an dem aber der Gläubiger (Caritas) hoch motiviert ist, da sein Kinderheim St. Josef in Dalheim-Rödgen / Wegberg durch einem Raubmord 1995 in den Verruf geraten könnte.

Der Gerichtsvollzieher glaubte dem Schuldner nicht und meinte das überwiesene Geld wäre für andere Rechnungen des Anwaltes verwendet worden. Seine Forderungen müssen jetzt sofort erfüllt werden, dies habe er mit dem Anwalt Neikes so telefonisch besprochen.

Der Gerichtsvollzieher und der Anwalt des Gläubigers, Heimleiter Karl Ernst Dahmen, kommen aus Erkelenz wie ja an der geheimen Faxnummer 02431 943831 von D. Stürtz zu erkennen ist. Sein BMW hatte ja auch das HS Kennzeichen.

Hiermit stellt der Schuldner klar, dass die Anweisung vom 23.06.2009 hauptsächlich der Tilgung der titulierten Forderung galt, also der Zwangsvollstreckungssache und nicht irgendwelchen imaginären Rechnungen. Es macht dem Gläubiger große Freude dem Schuldner auf dieser hinterlistigen Weise, mit Absprache des Gerichtsvollziehers, weiter unter Druck zu halten.

Das Gespräch wurde immer lauter und des Gerichtsvollziehers Glatze glühte immer weiter auf. Wutentbrannt lief er zum Ausgang der Wohnung und drückte im Zorn noch die vorbereitete Bestimmung vom 25.06.2009 dem Schuldner in die Hand, er habe am 09.07.2009 in sein Büro zu kommen, um die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Anschließend schrie er laut im Hausflur rum, „Ich werde für Sie den Haftbefehl schon beantragen, da können Sie sicher sein“

Er verließ das Gebäude und der Schuldner schloss die Haustüre und was stand da mitten im Wohnzimmer? Der schwarze dicke Aktenkoffer des Gerichtsvollziehers. Mit all dem Geld und all den Papieren für die nächsten Schuldner, die er noch aufsuchen musste.
Was soll der Schuldner jetzt machen? Die Tasche durchwühlen oder für die so freundliche Behandlung des Herr D. Stürz den Koffer behalten? Gut das der Schuldner so eine gute Erziehung genossen hat. (18 Jahre perverse Heimerziehung)
Herr D. Stürtz stand schon an seinem BMW und wollte gerade losfahren. Der Schuldner rief vom Balkon herunter „Herr Stürtz“, doch er wollte nicht mehr zum Schuldner aufsehen.
Der Schuldner winkte mit der großen Tasche und rief noch mal seinen Namen.
Jetzt blickte er wohl doch noch mal nach oben und bekam den Schreck seines Lebens.
Seine Gedanken in diesem Moment kann keiner für Geld kaufen. Räudig wie ein geschlagener Pudel blieb ihm nichts anderes übrig als den Koffer bei dem Schuldner oben abzuholen. Winkend verabschiedete der Schuldner vom Balkon, den nun fahrenden Gerichtsvollzieher.

Es ist sehr traurig wie Anwälte deutsche Gerichtsvollzieher missbrauchen können.

Freitag, 8. August 2008

Das Urteil Justizskandal in MG

Hier ein Urteil des Landgericht Mönchengladbach wie ehemalige Heimkinder in Deutschland fertig gemacht werden.
Dem durch Staatsverbrecher geschädigten wurde durch dieses Verfahren mit über 3200,- Euro belastet und in den Ruin getrieben. Die Caritas Heinsberg ist nicht bereit gewesen mit dem Opfer aus der achtzehn jährigen Heimerziehung zu sprechen. An einer Verleumdungsklage wird gerade gearbeitet.

Im Übrigen ist das geschädigte ehemalige Heimkind bis heute von diesem Gericht nicht angehört worden.

In Deutschland werden nur Täter geschützt. Opfer werden erneut zu Opfer.
Staatsverbrecher wie Heimleiter und Jugendamt gehen frei aus!!!

Der Beschuldigte ist nicht für die Eintragungen im Internet verantwortlich. Das waren ganz andere Personen!!! Der „Beklagte“ ist fast Blind.

Richter Lohr vom Landgericht Mönchengladbach, der sich durch einen Herzinfarkt mit 41 Jahren vom Acker machte, wird vorgeworfen am 08.08.2008 ein nicht rechtsmäßiges Urteil gesprochen zu haben.
Es wird angenommen, dass er schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr „IM NAMEN DES VOLKES“ Rechtsprechung begehen konnte. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wurde nicht berücksichtigt?
Es wurde bisher kein Schuldiger dingfest gemacht.

















Gründe die das Urteil vom 08.08.2008 widerrufen:

1. Der Verfügungsbeklagte hatte noch kein rechtliches Gehör erhalten.
2. Alle gemachten Äußerungen oblagen dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
3. Die Äußerungen sind weder schmähend noch der Form nach beleidigend gewesen.
4. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.
5. Es ist nicht festgestellt worden ob der Verfügungsbeklagte der „Störer“ ist.
6. Im Schreiben von RA Neikes Anlage K15 vom 23.07.2008 steht im Impressum eine Adresse des Administrators „Beckers, Reststrauch 63, 41199 Mönchengladbach“, Die Kopierrechte hingegen obliegen dem Verfügungsbeklagten. Auch diese wurden vom Verfügungskläger verletzt.
7. Raymund Beckers ist nicht zu „fortgeschrittener Stunde“ ins Heim gegangen, sondern nach Mitternacht und voll betrunken.
8. Raymund Beckers ist nicht „gegen Mitternacht“ tot aufgefunden worden, sondern um 05:00 Uhr und auch nicht „hängend“, sondern stehend mit angewinkelten Beinen auf dem Boden, so als wenn Raymund am Tatort tot hingestellt wurde.
9. Es ist auch nicht bewiesen, dass der Verfügungsbeklagte eine Email an den Verfügungskläger geschrieben haben soll, in dem ehrverletzende Dinge drin standen.
10. Durch Nötigung, Erpressung und Gerichtsandrohung von fast drei Stunden ist eine Unterschrift am 12.11.2007 vom Verfügungsbeklagten zu einer Unterlassungserklärung geleistet worden, die aber am 19.11.2007 widerrufen wurde.
11. Das Gericht möge die Nachbarschaft des Heimes befragen das die Einbrüche richtig sind. Ein Zeuge hat dies dem Verfügungsbeklagten so mitgeteilt.
12. Heimbewohner verunstalteten die Grabstätten auf dem angrenzenden Friedhof. Ordnungsamt Wegberg ist Zeuge.
13. Der Verfügungsbeklagte weiß aus eigener Erfahrung vom sexuellen Missbrauch in diesem Kinderdorf St. Josef in Dalheim Rödgen / Wegberg.
14. Die kriminelle Energie hat der Verfügungskläger durch das Schreiben vom 01.07.2008, die am 23.07.2008 als Anlage K18, dem Gericht vorlegt wurde und der falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung am 29.05.2008 unter Beweiß gestellt. Beide Schreiben führten zu Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.
15. Das Bild des Verfügungsklägers wurde nur im Zusammenhang mit den Falschaussagen vor der WDR Videokamera veröffentlicht. Alles andere ist reine Spekulation.
16. Ganz NRW hat am Sonntag den 29.10.2006 die Falschaussagen des Verfügungsklägers mit bewegten Bildern im Fernseher erleben und ertragen müssen. Das ehrverletzende Verhalten gegenüber dem Verfügungsbeklagten und dessen Familienangehörigen läst eben keinen anderen Schluss zu. Wie kann hier ein anderes Urteil fallen?
17. Es ist auch sehr befremdlich, durch einen Link sich ein Foto anzueignen. Es wird auf das Impressum Haftungshinweis hingewiesen. Anlage K15
18. Es sind keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden da alle Aufforderungen des Verfügungsklägers immer sofort umgesetzt wurden und niemals abgewehrt wurden.
19. Es ist bisher nicht bewiesen, dass der Verfügungsbeklagte rechtwidrig etwas veröffentlicht hat.
20. Nicht der Verfügungsbeklagte ist dem Verfügungskläger „immer wieder“ ehrverletzend gegenüber getreten sondern genau umgekehrt. So wurde rechtswidrig die Kinderheimakte des Verfügungsbeklagten vom Verfügungskläger durchforstet.Ebenso wurde die Herausgabe in Kopie dieser Akte am 24.07.2006 vom Verfügungskläger verweigert.
21. Die Täter an den Raubmord von Raymund Beckers werden bis dato nicht verflogt.
22. Der Beschluss vom 08.08.2008 des LG-MG mit der Ablehnung der PKH ist anmaßend da sehr wohl „Aussicht auf Erfolg“ besteht.
23. Der Verfügungsbeklagte ist nicht bereit für den Rest seines Lebens dem Verfügungskläger ausgeliefert zu sein. Ihm drohen zu jeder Zeit ein Schuldner zu werden und mit Ordnungshaft bedroht zu werden. Menschenrechtsverletzung musste der Verfügungsbeklagte am eigenen Leib in dieser Einrichtung erfahren. Die Familie Beckers ist Opfer schwerer Menschenrechtsverletzung durch Heimerziehung und Jugendamt dieser Einrichtung.



Der Betrag von 960,- Euro der rechtwidrig am 30.06.2009 durch den Gerichtsvollzieher D. Stürtz beim Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt DR II 977/09 eingetrieben wurde, ist nicht als Schuldeingeständnis zu bewerten. Es wird nur vorläufig (auf Vorbehalt) gezahlt um keine weiteren Kosten zu verursachen. Das Verfahren hat bei dem Verfügungsbeklagten schwere gesundheitliche Nachteile und Schmerzen hervorgerufen und werden an anderer Stelle eingeklagt.


Dienstag, 3. Juni 2008

Der Beschluss

Der Beschluss des Landgerichtes Mönchengladbach der innerhalb von zwei Tagen ergangen ist. Die Opfer der Heimerziehung warten schon über 8 Jahre auf eine Emscheidung der Gerichte im OEG Verfahren!
Das Opfer ist genötigt und betrogen worden von Anwälten und Gericht.

Die Mörder seines Bruders laufen frei herum.

Hier kann nur noch ein Rechtsstaat einschreiten.

In diesem Eilbeschluss sind massig Rechtschreibfehler, Grammatik und Verständnisfehler. Sind die Richter in Mönchengladbach überfordert oder müssen wir jetzt mit diesem Mangel leben?