In der Zwangsvollstreckungssache Dahmen ./. Beckers DR II 977/09
Am 30.06.2009 kam der Gerichtsvollzieher um 10:00 zu dem Schuldner in die Privatwohnung um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Leider ohne den Pressesprecher der Gerichtsbarkeit, den er noch eine Stunde zuvor groß am Telefon ankündigte.
Nachdem der Schuldner den Gerichtsvollzieher freundlich begrüßt hatte und in sein Wohnzimmer eingeladen hat, wurde dem Gerichtsvollzieher D. Stürtz eine Überweisung von 1892,79 Euro auf das Konto des Rechtsanwaltes Stieve-Neikes aus Erkelenz vom 23.06.2009 vorgelegt. Warum dann trotzdem der Gerichtsvollzieher gekommen ist, wird gerade beim Amtsgericht Rheydt durch eine „Sofortige Beschwerde“ des Schuldners überprüft.
Dieses Geld stammte von einem Bürgen, der die damaligen Opfer der Heimerziehung schützt, der weitern Schaden an dem Schuldner zu verhindern weiß, an dem aber der Gläubiger (Caritas) hoch motiviert ist, da sein Kinderheim St. Josef in Dalheim-Rödgen / Wegberg durch einem Raubmord 1995 in den Verruf geraten könnte.
Der Gerichtsvollzieher glaubte dem Schuldner nicht und meinte das überwiesene Geld wäre für andere Rechnungen des Anwaltes verwendet worden. Seine Forderungen müssen jetzt sofort erfüllt werden, dies habe er mit dem Anwalt Neikes so telefonisch besprochen.
Der Gerichtsvollzieher und der Anwalt des Gläubigers, Heimleiter Karl Ernst Dahmen, kommen aus Erkelenz wie ja an der geheimen Faxnummer 02431 943831 von D. Stürtz zu erkennen ist. Sein BMW hatte ja auch das HS Kennzeichen.
Hiermit stellt der Schuldner klar, dass die Anweisung vom 23.06.2009 hauptsächlich der Tilgung der titulierten Forderung galt, also der Zwangsvollstreckungssache und nicht irgendwelchen imaginären Rechnungen. Es macht dem Gläubiger große Freude dem Schuldner auf dieser hinterlistigen Weise, mit Absprache des Gerichtsvollziehers, weiter unter Druck zu halten.
Das Gespräch wurde immer lauter und des Gerichtsvollziehers Glatze glühte immer weiter auf. Wutentbrannt lief er zum Ausgang der Wohnung und drückte im Zorn noch die vorbereitete Bestimmung vom 25.06.2009 dem Schuldner in die Hand, er habe am 09.07.2009 in sein Büro zu kommen, um die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Anschließend schrie er laut im Hausflur rum, „Ich werde für Sie den Haftbefehl schon beantragen, da können Sie sicher sein“
Er verließ das Gebäude und der Schuldner schloss die Haustüre und was stand da mitten im Wohnzimmer? Der schwarze dicke Aktenkoffer des Gerichtsvollziehers. Mit all dem Geld und all den Papieren für die nächsten Schuldner, die er noch aufsuchen musste.
Was soll der Schuldner jetzt machen? Die Tasche durchwühlen oder für die so freundliche Behandlung des Herr D. Stürz den Koffer behalten? Gut das der Schuldner so eine gute Erziehung genossen hat. (18 Jahre perverse Heimerziehung)
Herr D. Stürtz stand schon an seinem BMW und wollte gerade losfahren. Der Schuldner rief vom Balkon herunter „Herr Stürtz“, doch er wollte nicht mehr zum Schuldner aufsehen.
Der Schuldner winkte mit der großen Tasche und rief noch mal seinen Namen.
Jetzt blickte er wohl doch noch mal nach oben und bekam den Schreck seines Lebens.
Seine Gedanken in diesem Moment kann keiner für Geld kaufen. Räudig wie ein geschlagener Pudel blieb ihm nichts anderes übrig als den Koffer bei dem Schuldner oben abzuholen. Winkend verabschiedete der Schuldner vom Balkon, den nun fahrenden Gerichtsvollzieher.
Es ist sehr traurig wie Anwälte deutsche Gerichtsvollzieher missbrauchen können.
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Ich hätte dem Arschloch in den Koffer geschissen.
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