Freitag, 8. August 2008

Das Urteil Justizskandal in MG

Hier ein Urteil des Landgericht Mönchengladbach wie ehemalige Heimkinder in Deutschland fertig gemacht werden.
Dem durch Staatsverbrecher geschädigten wurde durch dieses Verfahren mit über 3200,- Euro belastet und in den Ruin getrieben. Die Caritas Heinsberg ist nicht bereit gewesen mit dem Opfer aus der achtzehn jährigen Heimerziehung zu sprechen. An einer Verleumdungsklage wird gerade gearbeitet.

Im Übrigen ist das geschädigte ehemalige Heimkind bis heute von diesem Gericht nicht angehört worden.

In Deutschland werden nur Täter geschützt. Opfer werden erneut zu Opfer.
Staatsverbrecher wie Heimleiter und Jugendamt gehen frei aus!!!

Der Beschuldigte ist nicht für die Eintragungen im Internet verantwortlich. Das waren ganz andere Personen!!! Der „Beklagte“ ist fast Blind.

Richter Lohr vom Landgericht Mönchengladbach, der sich durch einen Herzinfarkt mit 41 Jahren vom Acker machte, wird vorgeworfen am 08.08.2008 ein nicht rechtsmäßiges Urteil gesprochen zu haben.
Es wird angenommen, dass er schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr „IM NAMEN DES VOLKES“ Rechtsprechung begehen konnte. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wurde nicht berücksichtigt?
Es wurde bisher kein Schuldiger dingfest gemacht.

















Gründe die das Urteil vom 08.08.2008 widerrufen:

1. Der Verfügungsbeklagte hatte noch kein rechtliches Gehör erhalten.
2. Alle gemachten Äußerungen oblagen dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
3. Die Äußerungen sind weder schmähend noch der Form nach beleidigend gewesen.
4. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.
5. Es ist nicht festgestellt worden ob der Verfügungsbeklagte der „Störer“ ist.
6. Im Schreiben von RA Neikes Anlage K15 vom 23.07.2008 steht im Impressum eine Adresse des Administrators „Beckers, Reststrauch 63, 41199 Mönchengladbach“, Die Kopierrechte hingegen obliegen dem Verfügungsbeklagten. Auch diese wurden vom Verfügungskläger verletzt.
7. Raymund Beckers ist nicht zu „fortgeschrittener Stunde“ ins Heim gegangen, sondern nach Mitternacht und voll betrunken.
8. Raymund Beckers ist nicht „gegen Mitternacht“ tot aufgefunden worden, sondern um 05:00 Uhr und auch nicht „hängend“, sondern stehend mit angewinkelten Beinen auf dem Boden, so als wenn Raymund am Tatort tot hingestellt wurde.
9. Es ist auch nicht bewiesen, dass der Verfügungsbeklagte eine Email an den Verfügungskläger geschrieben haben soll, in dem ehrverletzende Dinge drin standen.
10. Durch Nötigung, Erpressung und Gerichtsandrohung von fast drei Stunden ist eine Unterschrift am 12.11.2007 vom Verfügungsbeklagten zu einer Unterlassungserklärung geleistet worden, die aber am 19.11.2007 widerrufen wurde.
11. Das Gericht möge die Nachbarschaft des Heimes befragen das die Einbrüche richtig sind. Ein Zeuge hat dies dem Verfügungsbeklagten so mitgeteilt.
12. Heimbewohner verunstalteten die Grabstätten auf dem angrenzenden Friedhof. Ordnungsamt Wegberg ist Zeuge.
13. Der Verfügungsbeklagte weiß aus eigener Erfahrung vom sexuellen Missbrauch in diesem Kinderdorf St. Josef in Dalheim Rödgen / Wegberg.
14. Die kriminelle Energie hat der Verfügungskläger durch das Schreiben vom 01.07.2008, die am 23.07.2008 als Anlage K18, dem Gericht vorlegt wurde und der falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung am 29.05.2008 unter Beweiß gestellt. Beide Schreiben führten zu Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.
15. Das Bild des Verfügungsklägers wurde nur im Zusammenhang mit den Falschaussagen vor der WDR Videokamera veröffentlicht. Alles andere ist reine Spekulation.
16. Ganz NRW hat am Sonntag den 29.10.2006 die Falschaussagen des Verfügungsklägers mit bewegten Bildern im Fernseher erleben und ertragen müssen. Das ehrverletzende Verhalten gegenüber dem Verfügungsbeklagten und dessen Familienangehörigen läst eben keinen anderen Schluss zu. Wie kann hier ein anderes Urteil fallen?
17. Es ist auch sehr befremdlich, durch einen Link sich ein Foto anzueignen. Es wird auf das Impressum Haftungshinweis hingewiesen. Anlage K15
18. Es sind keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden da alle Aufforderungen des Verfügungsklägers immer sofort umgesetzt wurden und niemals abgewehrt wurden.
19. Es ist bisher nicht bewiesen, dass der Verfügungsbeklagte rechtwidrig etwas veröffentlicht hat.
20. Nicht der Verfügungsbeklagte ist dem Verfügungskläger „immer wieder“ ehrverletzend gegenüber getreten sondern genau umgekehrt. So wurde rechtswidrig die Kinderheimakte des Verfügungsbeklagten vom Verfügungskläger durchforstet.Ebenso wurde die Herausgabe in Kopie dieser Akte am 24.07.2006 vom Verfügungskläger verweigert.
21. Die Täter an den Raubmord von Raymund Beckers werden bis dato nicht verflogt.
22. Der Beschluss vom 08.08.2008 des LG-MG mit der Ablehnung der PKH ist anmaßend da sehr wohl „Aussicht auf Erfolg“ besteht.
23. Der Verfügungsbeklagte ist nicht bereit für den Rest seines Lebens dem Verfügungskläger ausgeliefert zu sein. Ihm drohen zu jeder Zeit ein Schuldner zu werden und mit Ordnungshaft bedroht zu werden. Menschenrechtsverletzung musste der Verfügungsbeklagte am eigenen Leib in dieser Einrichtung erfahren. Die Familie Beckers ist Opfer schwerer Menschenrechtsverletzung durch Heimerziehung und Jugendamt dieser Einrichtung.



Der Betrag von 960,- Euro der rechtwidrig am 30.06.2009 durch den Gerichtsvollzieher D. Stürtz beim Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt DR II 977/09 eingetrieben wurde, ist nicht als Schuldeingeständnis zu bewerten. Es wird nur vorläufig (auf Vorbehalt) gezahlt um keine weiteren Kosten zu verursachen. Das Verfahren hat bei dem Verfügungsbeklagten schwere gesundheitliche Nachteile und Schmerzen hervorgerufen und werden an anderer Stelle eingeklagt.